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Rechtsanwälte und Notare a. D.     Andrea Buchholz | Barbara Erdmann

Vergütung unserer Tätigkeit

Mit Ihrem Honorar bzw. den Gebühren bezahlen Sie zum einen unsere juristische Tätigkeit, zum anderen aber auch die Arbeit unserer qualifizierten Angestellten.

Über die Höhe der entstehenden Gebühren informieren wir Sie auf Nachfrage in jedem Stadium des Verfahrens. Im anwaltlichen Bereich gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) verschiedene Möglichkeiten der Rechnungslegung, die hier kurz skizziert werden sollen:

  1. für die Erstberatung entstehen Gebühren bis zu höchstens 190 Euro zzgl. MwSt.
  2. für eine rein beratende Tätigkeit bzw. die Ausarbeitung eines Gutachtens soll eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden;
  3. die Höhe der Vergütung bestimmt sich ansonsten nach dem Wert, der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist;
  4. das RVG sieht deshalb in der Regel Rahmengebühren vor, durch die uns die Möglichkeit gegeben wird, nach dem Umfang und/oder der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Haftungsrisiko und auch den wirtschaftlichen Verhältnissen der Mandanten auf der Grundlage des Gegenstandswertes die Gebühr zu bestimmen.
  5. Vergütungsvereinbarungen werden für die unter Ziff.2 genannten Tätigkeiten, für solche, in denen ein Gegenstandswert kaum zu bestimmen ist bzw. bei denen der Gegenstandswert gegen 0 geht, die Sache für die Mandanten aber eine große Bedeutung hat (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder aber auch dann getroffen, wenn der Mandant das Kostenrisiko exakt bestimmt wissen will.
Die Vergütungsvereinbarung wird auf der Basis eines Zeithonorars oder als Pauschalvereinbarung getroffen.